Informationen zum PPWR –
wesentliche Rahmenbedingungen

Die Richtlinie der EU zur Reduzierung und Eindämmung von Verpackungen und Verpackungsabfälle hat im November die nächste Hürde genommen. Aus der Richtlinie wurde eine Verordnung. Aktuell wird an den Details gearbeitet, mit einer ersten ausgearbeiteten Version wird bereits in diesem Jahr gerechnet. Die Umsetzung soll im nächsten Jahr, 2025 starten. Wir möchten Sie regelmäßig über Inhalte und Entwicklungen informieren und geben Ihnen im aktuellen Artikel einen ersten Überblick der wichtigsten Eckpunkte/zentralen Bestandteile.

PCR-Material

Haben Sie schon mal etwas von PCR – post consumer Recyclingmaterial gehört? Dieses nimmt eine zentrale Rolle innerhalb der Verpackungsverordnung ein. Denn PCR-Material stammt aus Abfällen von Endverbrauchern und spielt eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Nachhaltigkeit in der Verpackungsindustrie. Ab 20230 sollen alle Verpackungen, die Kunststoff enthalten, einen Mindestanteil an PCR-Material aufweisen müssen. Der Einsatz von PCR-Material ist richtig und wichtig, weil er zum Umweltschutz beiträgt (PCR-Material reduziert Menge an Abfall und verringert Bedarf an neuen Rohstoffen). Außerdem soll durch den Einsatz von PCR-Material das Prinzip der Kreislaufwirtschaft weiter gefördert und ausgebaut werden.

Erweiterte Herstellverantwortung (ERP)

Die Erweiterte Herstellerverantwortung (extended producer responsibility) ist ein wesentlicher Bestandteil der EU-Verpackungsverordnung, denn sie möchte Hersteller und Vertreiber von Verpackungen finanziell an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling beteiligen. Durch die finanzielle Belastung soll ein Anreiz hin zu recyclingfähigen Verpackungen sowie PCR-Material gefördert werden. Die Hoffnung ist, dass durch die Einführung von EPR-Systemen niedrigere Gebühren für umweltfreundliche Verpackungen entstehen und somit die Entwicklung von nachhaltigen Verpackungslösungen weiter vorangetrieben werden kann. Ein weiterer Benefit: Die EU-Verpackungsverordnung gilt dann einheitlich für alle Mitgliedsstaaten der EU und ein lästiges Nachlesen und Kontrollieren länderspezifischer EPRs entfällt.

Einschränkungen von Verpackungsformaten

Die EU-Verpackungsverordnung zielt auch darauf ab, Einwegverpackungen auf ein mögliches Minimum zu reduzieren. Dazu zählt auch, bestimmte Einwegverpackungen zu verbieten. Von den Regularien besonders betroffene Branchen dürften sein:

  • Lebensmittelindustrie
  • Gastronomie und Hotellerie
  • Kosmetikindustrie
Insbesondere geht es um ein Verbot für Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse, Speisen und Getränken sowie kleine Hotelverpackungen für Kosmetik und Hygieneartikel. Durch das Verbot soll Verpackungsmüll reduziert werden und die Entscheidung in Richtung nachhaltiger Verpackungslösungen gelenkt werden.

Die EU-Verpackungsverordnung hat das Potenzial, die Herstellung und Verwaltung von Verpackungen grundlegend zu verändern. Sie wird Unternehmen dazu anregen, auf nachhaltigere Lösungen umzusteigen und den Verbrauchern eine klare Kennzeichnung hinsichtlich Recyclingfähigkeit und PCR-Inhalten bieten. Eine bessere Information für Konsumenten soll auch dazu beitragen, dass diese bewusster mit Verpackungen umgehen und einen Beitrag zur Reduzierung des Abfallaufkommens beitragen. Wie sich die Kosten entwickeln und ob ein möglicher Preisanstieg auch den Verbrauchern trifft, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen.

Quelle:
Deutsche Recycling

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